Verkehrswertgutachten

Damit für alle Belange der Wert Ihrer Immobilie feststeht.

Ermittelt wird der Verkehrswert auch als Marktwert bezeichnet, d.h. der Wert, “der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre”. Das Gutachten wird unter Berücksichtigung der Gesetzesvorschriften des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ausgefertigt.